Feuerstättenwechsel
Jetzt Handeln und Modenisieren
Moderne Kamineinsätze und Kachelofeneinsätze sind Emissionsärmer und haben eine wesentlich geringe Feinstaubbelastung und besitzen eine höheren Wirkungsgrad. Viele ältere Kamineinsätze müssen deshalb bis Ende 2024 aufgerüstet oder stillgelegt werden. Wenn Sie uns die alten Zeichnungen zukommen lassen, können wir für Sie nachschauen ob es noch ein passendes Austauschgerät gibt. Bei einem Kamineinsatz, ist das aber nicht ganz so Einfach, wie bei einem Kachelofeneinsatz. Der Kamineinsatz ist von einer Kaminanlage umbaut.
Vorteile der Kamineinsätze
Deutlich weniger Holzverbrauch, durch einen höheren Wirkungsgrad. Weniger Ascheanfall durch eine effizientere Verbrennung. Durch die neue Luftführung bei den neuen Kaminsätzen, hier wird durch speziell angelegte Kanäle vorgewärmte Luft auf die Sichtscheiben geführt, was ein Verrußen von diesen komplett verhindert. Sie haben einen deutlich geringeren Feinstaubausstoß und Heizen somit Umweltfreundlich.
Vorteile der Kachelofeneinsätze
Deutlich weniger Holzverbrauch, durch einen höheren Wirkungsgrad. Weniger Ascheanfall durch eine effizientere Verbrennung. Durch die neue Luftführung in diesen Geräten, bleibt die Scheibe länger Rußfrei. Sie haben einen deutlichen geringeren Feinstaubausstoß und Heizen somit Umweltfreundlich.
Unsere Leistungen
Für alle KAGO Feuerstätten im Programm
die richtige Leistung für Ihren Aufstellraum
Schwenkbare Türen
Geringer Holzverbrauch dank höheren Wirkungsgrad
Weniger Ascheanfall dank effizienter Verbrennung
saubere sichtscheiben
Fotorealistische 3D-Planung
Anmeldung bei Ihrem Schornsteinfeger
brennfertige Montage
Stufe 1 für die Inbetriebnahme der Feuerstätte bis 31.12.2014 Zeitpunkt der Nachrüstung, Austausch oder Außerbetriebnahme bis spätestens:
Errichtet vor dem 01.01.1975 oder Jahr der Typenprüfung nicht mehr feststellbar 31.12.2014
Errichtet vom 01.01.1975 bis 31.12.198431.12.2017
Errichtet vom 01.01.1985 bis 31.12.1994 31.12.2020
Errichtet vom 01.01.1995 bis 22.03.2010 31.12.2024
Neue Feuerstätten ab 2015
Ab 2015 gelten für neue Feuerstätten die Grenzwerte der Stufe 2.
Feuerstätten, die mit der Inbetriebnahme im Zeitraum 22.03.2010 bis 31.12.2014 die Stufe I erfüllen, dürfen ohne Auflagen und zeitliche Begrenzung weiter betrieben werden.
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